Chronologie der Aktionen und Reaktionen 13

 

November 2010

 

Nach dem erfolgreichen Kampf gegen die geplante Eisenbahnmauer gehts nun wieder voll in den nächsten Kampf:

Schluss mit dem AVUS-Lärm!

 

Beim Thema Lärm stehen zwar gegenwärtig die Planungen der Flugrouten für den BBI im Mittelpunkt, doch steht für die BI weiterhin das Thema AVUS-Lärm im Mittelpunkt. Damit in Zusammenhang ist ein Artikel in der Berliner Woche vom 3. November von Interesse, in dem der Senat die Nicht-Verwendung von Flüsterasphalt u.a. mit dem Fehlen von Reinigungsmaschinen begründet, die aber für den Ausbau der A 100 vorgesehen sind, wie in einer früheren Antwort an den Abgeordneten Michael Braun mitgeteilt wurde.

Hier der ausführliche Text, den die Berliner Woche zusammenfasste:

 

Antwort von Stadträtin Barbara Loth auf die Große Anfrage der CDU

Drs.Nr. 1641/III – 2,5 Jahre Verkehrsinfarkt im Bezirk

„Für die Planung und Durchführung der Sanierungsarbeiten an der AVUS ist die Bundesfernstraßenverwaltung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig.

Daher habe ich die Senatsverwaltung um Beantwortung der Großen Anfrage gebeten.

Sie teilte mir zur Beantwortung der Fragen folgendes mit:

 

1. Trifft es zu, dass die AVUS (A 115) für 2,5 Jahre für Sanierungsarbeiten gesperrt

wird, und welche Maßnahmen sollen in dieser Zeit durchgeführt werden?

Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der bereits langen Nutzungsdauer ist vorgesehen, den Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle (AS) Spanische Allee und dem Autobahndreieck (AD) Funkturm auf einer Länge von 8,68 km grundhaft zu erneuern. Die Bauzeit beträgt insgesamt 34 Monate.

Die Erneuerung erfolgt entsprechend dem Bestand von der Anschlussstelle Spanische Allee bis zur Anschlussstelle Hüttenweg jeweils zweistreifig und von der Anschlussstelle Hüttenweg bis zum Autobahndreieck Funkturm jeweils dreistreifig.

Die nördlichen Ein- und Ausfahrtsrampen der Anschlussstelle Spanische Allee und alle Rampen der Anschlussstelle Hüttenweg erhalten eine neue Decke.

Die vorhandenen Entwässerungsanlagen werden ersetzt bzw. verbessert.

Insgesamt werden 7 Ingenieurbauwerke, dh. 6 Brücken und eine Verkehrszeichenbrücke von der Baumaßnahme berührt.

Die Brücke über den Hüttenweg wird durch einen Neubau ersetzt.

An den drei Autobahnbauwerken, also der Avusbrücke vor der Havelchaussee, der Avusbrücke am Fischerhüttenweg und der Avusbrücke am Jagen zwischen den Anschlussstellen Spanische Allee und Hüttenweg werden nach Rückbau des Fahrbahnaufbaus Betoninstandsetzungen durchgeführt.

An den Bauwerken Avusbrücke Auerbacher Straße und Avusbrücke Dauerwaldweg zwischen der Anschlussstelle Hüttenweg und dem Autobahndreieck Funkturm wird nur die Decke erneuert.

Eine Verkehrszeichenbrücke wird durch einen Neubau ersetzt.

Bestandteil des Vorhabens ist auch die Neubeschilderung der Wegweisung auf der A 115 im gesamten Berliner Streckenabschnitt.  

 

2. Wieso finden die Arbeiten nicht seitenalternierend statt, damit immer mindestens zwei Spuren für den Berufsverkehr offen bleiben?  

Eine Verkehrsführung mit wechselnder Fahrstreifenbelegung ist in dem betreffenden Erneuerungsabschnitt nicht möglich.

Die Breite des zur Verfügung stehenden Querschnittes ist zu gering. 

Der Bereich zwischen der Anschlussstelle Spanische Allee und der Anschlussstelle Hüttenweg ist 4-streifig ausgebaut, dh. jeweils 2 Fahrspuren pro Richtungsfahrbahn und der Bereich zwischen der Anschlussstelle Hüttenweg und dem Autobahndreieck Funkturm 6-streifig, also jeweils 3 Fahrspuren pro Richtungsfahrbahn.

Um die Staubildung zu begrenzen und gleichzeitig eine geordnete Abwicklung der Ausweichverkehre zu gewährleisten, wird ein Teil des Verkehrs auf der Autobahn verbleiben, ein anderer Teil wird über die bestehende mit U4 ausgewiesene Umleitungsstrecke gelenkt.

Diese Umleitungsstrecke wird über die Straßen Potsdamer Chaussee – Argentinische Straße – Clayallee  und Hohenzollerndamm geführt.

Während der Bauarbeiten in den Bereichen zwischen der Anschlussstelle Spanische Allee bis Anschlussstelle Hüttenweg stehen auf der verbleibenden Fahrbahn nur 3 Fahrspuren zur Verfügung.

Die Aufteilung erfolgt in der Art, dass immer 2 Spuren stadtauswärts und 1 Spur stadteinwärts eingerichtet werden.

Diese Regelung wurde getroffen, um einen eventuellen Rückstau bis auf den Stadtring A 100 zu vermeiden.

In dem 6-streifig ausgebauten Bereich zwischen Anschlussstelle Hüttenweg und Autobahndreieck Funkturm können auf der verbleibenden Fahrbahn jeweils 2 Fahrspuren pro Richtung angeordnet werden. 

 

3. Wird bei der Sanierung Flüsterasphalt verbaut, und wenn nein warum nicht?

Nein.

Der Entwurf sieht – der besonders hohen Verkehrsbelastung Rechnung tragend – eine Deckschicht aus Gussasphalt vor.

In Bereichen mit "anliegender" Wohnbebauung wird der Gussasphalt lärmtechnisch verbessert.

Gemäß der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) entspricht dies einer Reduzierung der Emissionen um 2 dB (A). ( Dezibel)

Der Einsatz eines offenporigen Asphaltes (OPA)- dem sog. Flüsterasphalt -  wird seitens der Bundes- Auftragsverwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgesehen:

Der Einbau von OPA – also Flüsterasphalt – erfordert die Vorhaltung eines speziellen gegenwärtig nicht zur Verfügung stehenden Reinigungsequipments.

Seine Eigenschaften bedingen darüber hinaus einen erhöhten Aufwand im Winterdienst wie z.B. einen präventiven Taumitteleinsatz.

Eine Erneuerungsmaßnahme (ca. alle 8 Jahre) umfasst stets die gesamte Fahrbahnfläche, da eine teilweise Sanierung auf Grund der Entwässerungssystematik des OPA ausgeschlossen ist.

Dem gegenüber steht die hier zwingend gebotene hohe mechanische Belastbarkeit des Gussasphaltes mit einem Lebenszyklus von ca. 20 Jahren.

Die Standdauer des Oberbaus bestimmt wesentlich die Zyklen der entsprechenden Erneuerungsmaßnahmen.

Die damit verbundenen Einschränkungen auf der Autobahn bzw. die Belastungen auf dem städtischen Straßennetz müssten bei dem Einsatz von OPA entsprechend öfter hingenommen werden. 

Diese funktionalen und wirtschaftlichen Gründe waren ausschlaggebend für die Auswahl des Gussasphaltes. 

Eine Lärmminderung gegenüber der heutigen Situation wird jedoch auch durch den Einsatz o.g. Bauweise erzielt.

 

4. Was würde die Beschleunigung der Bauarbeiten auf einen erträglichen Zeitraum kosten, und wäre dies nicht eine lohnende Investition?  

Zur Beschleunigung der Baumaßnahme wurden im Zuge der Planung bereits verschiedene Möglichkeiten wie:

• 6-Tage-Woche, Ausnutzung des Tageslichts

• optimierte Vergabe 

• Bonus-Malus-System

untersucht.

Diese bauzeitrelevanten Faktoren wurden bei der Ausschreibung berücksichtigt.

Die Bauzeit konnte somit unter Ausschöpfung dieser Möglichkeiten auf insgesamt 34 Monate begrenzt werden.  

 

5. Hat das Bezirksamt Ausweichstrecken für den Verkehr geplant, und mit welcher Verkehrsbelastung ist auf diesen zu rechnen?

Der Vorhabensträger, also SenStadt, hat gemeinsam mit der Verkehrslenkung Berlin die bauzeitliche Verkehrsführung (siehe Antwort zu 2.) festgelegt.

Neben der beschriebenen Verkehrsführung auf der Autobahn wird die – auch für Baumaßnahmen auf der Bundesautobahn – festgelegte Umleitungsstrecke genutzt.

Durch großräumige Hinweise bereits auf dem Berliner Außenring ist davon auszugehen, dass eine weiträumige Verteilung des Verkehrs auch über die A 10 erfolgen wird.   

 

6. Sind auf den Ausweichrouten Verkehrslenkungsmaßnahmen wie Stauanzeiger und dynamische Umleitungsempfehlungen oder zusätzliche Einbahnstraßen und Parkverbote geplant?  

Nein. Für einen geordneten Verkehr auf der vorgesehenen Umleitungsstrecke sind die Lichtsigalanlage - Programme überprüft und für veränderte Verkehrströme vorbereitet worden. 

 

7. Wie sollen Anwohner und Schüler vor dem Lärm und der zusätzlichen Gefährdung geschützt werden?

Maßnahmen gegen Lärm oder zusätzliche Gefährdung sind dem Bezirksamt derzeit nicht bekannt.

 

8. Welche Tempo-30-Zonen werden auf der Umfahrungsroute passiert?  

Die ausgewiesene Umleitungsstrecke U 4 verläuft über Straßen des übergeordneten Netzes.

Tempo-30-Strecken bis auf die zeitlich begrenzte, ca. 200 m lange Strecke der Clayallee sind nicht betroffen.

Eine gesonderte Emissionsberechnung bzw. die Anordnung von Schutzmaßnahmen war somit nicht erforderlich.

 

9. Gibt es Baumaßnahmen, die im Zeitraum der AVUS-Sanierung auf den Ausweichstrecken durchgeführt werden, und wenn ja wie sollen diese koordiniert

werden ?

Seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind keine Baumaßnahmen auf der Umleitungsstrecke U 4 vorgesehen.

Entsprechende Anträge wie z.B. Aufgrabungen von Versorgungsunternehmen wären von den Straßenbaulastträgern, also den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf zu koordinieren.

Da das übergeordnete Straßennetz betroffen ist, muss mit der Verkehrslenkung Berlin das Einvernehmen hergestellt werden.

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf plant im Zeitraum der AVUS-Baumaßnahme keine Baumaßnahmen auf der Umleitungsroute.

Allerdings können Maßnahmen zur Gefahrenstellenbeseitigung  wie z.B. Schlaglöcherbeseitigung nicht ausgeschlossen werden.“

 

* * *

 

Weiteres, man kann sagen Erschütterndes, ist in der Antwort auf eine nachfassende Anfrage von Barbara Loth aus der Senatsbauverwaltung zu lesen.

 

 

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