Vom 17. Januar
datiert die Antwort
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf die in
der vorigen Seite verlinkte Anfrage von Michael Braun.
Über den Inhalt und die Begründungen kann man nur
den Kopf schütteln. Daraufhin hat Michael Braun am
31. Januar eine weitere Kleine
Anfrage gestellt. Diese ist unabhängig vom gemeinsamen
Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die
Linke (siehe auch Seite 15, die FDP-Fraktion hat
sich erfreulicherweise dem Antrag angeschlossen), die am 17. Februar ins
Parlament eingebracht wurde und nun im
Verkehrsausschuss verhandelt wird (endgültiger Wortlaut
hier als PDF).
Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Braun:
1. Seit
wann gibt es eine Absenkung der Auslösewerte um 3
dB(A) für den Bereich der Borussenstraße,
Münchowstraße und Paul-Krause-Straße?
2. Wann
sind die Gespräche für die Abstimmung und „Klärung
der Gesamtsituation“ mit der Bahn erfolgt bzw.
werden erfolgen, um das geplante Gutachten in
Auftrag zu geben? Wenn diese Gespräche bereits
erfolgten, mit welchem Abstimmungsergebnis endeten
sie?
3. Welche
Auswirkungen haben diese Abstimmungen auf den Inhalt
des Auftrages für das Gutachten?
4. Ist
eine Beteiligung der Betroffenen an der inhaltlichen
Abstimmung des Auftrages vorgesehen?
5. Wer
wird der Auftragnehmer zur Erstellung des Gutachtens
werden?
6. Wann
ist mit dem Abschluss der gutachterlichen Leistung
zu rechnen, wenn nach jüngsten Presseberichten
bereits Anfang April dieses Jahres mit der
grundhaften Erneuerung der AVUS begonnen werden
soll?
7. Welche
bisher vorliegenden Gutachten zieht der Senat zu
Rate, die Maßnahmen des passiven Schallschutzes
empfehlen? (Bitte alle relevanten Gutachten zur
Verfügung stellen).
8. Wie
begründet der Senat sein folgend zitiertes Argument
gegen eine Machbarkeitsstudie für die Deckelung der
AVUS: „Aktive Lärmschutzmaßnahmen bzw. deren Kosten
müssen selbst bei Neu- oder Umbaumaßnahmen, unter
Beachtung der restriktiven Grenzwerte der
Lärmvorsorge, in einem angemessenen Verhältnis zu
der beabsichtigten Schutzwirkung stehen.“?
9. Welche
„aktuellen Untersuchungen“ des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der
Bundesanstalt für Straßenwesen führen zu einer
Gleichsetzung von Einhausungen und Tunnelbauwerken?
(Bitte diese zur Verfügung stellen).
Von der
Senatsverwaltung erfolgte dazu Ende Februar die
Antwort.