Am 10. März wurde es endlich amtlich: in
Bekanntmachungen in hiesigen Zeitungen wurden die
veränderten Planungen verkündet, die nachstehend
wiedergegeben wird. Ausdrücklich wird der „Entfall“
der Schallschutzwand erwähnt.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Bekanntmachung
über die
Auslegung von Plänen zum Zwecke der Planfeststellung
für das Bauvorhaben „Grunderneuerung S-Bahn Berlin
S7 West, Planungsab-schnitt 4.2: Erneuerung der
Eisenbahnbrücken (S-Bahn und Fernbahn) im
Streckenabschnitt Grunewald (a) – Wannsee (a)
(bezogen auf die S-Bahnstrecke 6024 von km 22,000
bis 23,300), Eisenbahnüberführung (EÜ) Spanische
Allee, Kreuzungsbauwerk S-Bahn S 7/S 1 Wannseebahn,
EÜ Parallelstraße" im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von
Berlin und die LBP-Ersatzmaßnahme E1 im Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Die DB
Projekt Bau GmbH hat im Namen der Vorhabensträgerin
DB Netz AG im Ergebnis der aufgrund der Auslegung
vom 12.10.2009 bis 11.11.2009 erhobenen Einwendungen
und aufgrund der Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange die Planunterlagen geändert.
Die Änderungen umfassen im Wesentlichen folgende
Punkte:
–
konstruktive Überarbeitung des
Kreuzungsbauwerkes S 7/S 1 einschließlich
Anpassung der Trassierung der Strecken 6024
(S-Bahnlinie S 7)
und 6118 (Fernbahn) sowie Überarbeitung der
Trassierung der Strecke 6033 (S-Bahnlinie S 1),
–
Entfall der
Sickerschächte im Bereich des Kreuzungsbauwerkes
S 7/S 1,
–
konstruktive
Überarbeitung der EÜ Parallelstraße
einschließlich Anpassung der Trassierung der
Strecken 6024, 6118 und 6184 (Fernbahn),
–
Entfall der Schallschutzwand parallel zur
Strecke 6184,
–
neu erstellte Unterlagen zum Schall und zu
Erschütterungen mit Ausführungen zum Schall und
zu Erschütterungen während der Bauzeit,
–
Änderung der
Lage der Baustellenzufahrt an der
Alemannenstraße.
Der
geänderte Plan für das eingangs bezeichnete
Bauvorhaben (Erläuterungen und Zeichnungen sowie die
entscheidungserheblichen Unterlagen über die
Umweltauswirkungen) liegt
vom 21. März bis 20. April 2011
beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin,
Abteilung Bauen, Stadtplanung und Naturschutz,
Bauordnungsamt - Fachbereich Stadtplanung,
Dienstgebäude Rathaus Zehlendorf, Bauteil E,
Zimmer
201, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin, Tel.: 90299-7728
bzw. 90299-5417
montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie nach
telefonischer Vereinbarung (Telefon wie vor) auch
außerhalb dieser Zeiten zur allgemeinen
Einsichtnahme aus.
Hinweise
1. Die
bisher abgegebenen Stellungnahmen bzw. erhobenen
Einwendungen gegen das Bauvorhaben behalten ihre
Gültigkeit, falls sie nicht ausdrücklich
zurückgenommen werden. Jeder, dessen Belange
durch die Planänderungen erstmalig oder
stärker als bisher berührt werden, kann bis
spätestens zwei Wochen nach Beendigung der
Auslegung, das ist bis zum 04. Mai 2011
(maßgebend ist der Eingang in der Verwaltung),
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3, 10179
Berlin, Zi. 422 R (während der Auslegungszeiten
auch am Auslegungsort), schriftlich oder zur
Niederschrift, nicht aber elektronisch,
Einwendungen erheben.
Die
Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang
und dessen Beeinträchtigung erkennen lassen
sowie das Bauvorhaben bezeichnen. Einwendungen,
die nach Ablauf dieser Frist erhoben werden,
sind gemäß § 18a Nummer 7 AEG ausgeschlossen.
Ebenfalls bis zum vorstehend ge-nannten Termin
können sich die nach § 59 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) oder nach
landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des §
60 BNatSchG anerkannten Vereine sowie sonstige
Vereinigungen, soweit diese sich für den
Umweltschutz einsetzen und nach in anderen
gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von
Rechtsbehelfen in Umweltschutzangelegenheiten
vorgesehenen Verfahren anerkannt sind
(Vereinigungen), zu den Planänderungen Stellung
nehmen. Einwendungen und Stellungnahmen der
Vereinigungen, die nach Ablauf dieser Frist
erhoben werden, sind ebenfalls gemäß § 18a
Nummer 7 AEG ausgeschlossen. Bei Einwendungen,
die von mehr als 50 Personen auf
Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form
vervielfältigter gleichlautender Texte
eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist
auf jeder mit einer Unterschrift versehenen
Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und
Anschrift als Vertreter der übrigen
Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können
diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2. Die
Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung
verzichten. Falls ein Erörterungstermin
stattfindet, wird dieser zu gegebener Zeit
gesondert bekannt gemacht.
Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen
erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen
Einwendungen der Vertreter, sowie Vereinigungen,
die fristgerecht Stellung genommen haben, werden
von dem Termin gesondert benachrichtigt.
Sind
mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so
können sie durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden.
Bei
Ausbleiben eines Beteiligten in dem
Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt
werden.
3.
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen,
Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am
Erörterungstermin oder Vertreterbestellung
entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4.
Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht
in der Planfeststellung dem Grunde nach zu
entscheiden ist. werden nicht in dem
Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten
Entschädigungsverfahren behandelt.
5.
Über die Einwendungen wird nach Abschluss des
Anhörungsverfahrens durch die
Planfeststellungsbehörde entschieden. Die
Zustellung der Entscheidung
(Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender
kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt
werden, wenn mehr als 50 Zustellungen
vorzunehmen sind.
6. Die
Nummern 1, 2, 3 und 5 gelten für die Anhörung
der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des
Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend.
Im
Auftrag Yurdakul
An dieser Stelle
sei noch einmal an die Schreiben von
Staatsekretär Ferlemann und der DB Netz AG auf
Seite 12 erinnert, die
hier
noch einmal
verlinkt sind: Prüfung von zusätzlichen Lärm-
und Erschütterungsmaßnahmen, worüber die oben
genannten Planfeststellungsunterlagen
hoffentlich Auskunft geben.
* *
*
Hinsichtlich der ab April
beginnenden Sanierung der AVUS bis zur Brücke
Spanische Allee erreichte uns am 14. März die
entsprechende
Mitteilung der Senats-Verkehrsverwaltung.