Chronologie 18

 

März/April 2011

 

 

Am 10. März wurde es endlich amtlich: in Bekanntmachungen in hiesigen Zeitungen wurden die veränderten Planungen verkündet, die nachstehend wiedergegeben wird. Ausdrücklich wird der „Entfall“ der Schallschutzwand erwähnt.

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Bekanntmachung

über die Auslegung von Plänen zum Zwecke der Planfeststellung für das Bauvorhaben „Grunderneuerung S-Bahn Berlin S7 West, Planungsab-schnitt 4.2: Erneuerung der Eisenbahnbrücken (S-Bahn und Fernbahn) im Streckenabschnitt Grunewald (a) – Wannsee (a) (bezogen auf die S-Bahnstrecke 6024 von km 22,000 bis 23,300), Eisenbahnüberführung (EÜ) Spanische Allee, Kreuzungsbauwerk S-Bahn S 7/S 1 Wannseebahn, EÜ Parallelstraße" im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin und die LBP-Ersatzmaßnahme E1 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Die DB Projekt Bau GmbH hat im Namen der Vorhabensträgerin DB Netz AG im Ergebnis der aufgrund der Auslegung vom 12.10.2009 bis 11.11.2009 erhobenen Einwendungen und aufgrund der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die Planunterlagen geändert. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:

   konstruktive Überarbeitung des Kreuzungsbauwerkes S 7/S 1 einschließlich Anpassung der Trassierung der Strecken 6024 (S-Bahnlinie S 7)

     und 6118 (Fernbahn) sowie Überarbeitung der Trassierung der Strecke 6033 (S-Bahnlinie S 1),

–    Entfall der Sickerschächte im Bereich des Kreuzungsbauwerkes S 7/S 1,

–     konstruktive Überarbeitung der EÜ Parallelstraße einschließlich Anpassung der Trassierung der Strecken 6024, 6118 und 6184 (Fernbahn),

   Entfall der Schallschutzwand parallel zur Strecke 6184,

   neu erstellte Unterlagen zum Schall und zu Erschütterungen mit Ausführungen zum Schall und zu Erschütterungen während der Bauzeit,

–     Änderung der Lage der Baustellenzufahrt an der Alemannenstraße.

Der geänderte Plan für das eingangs bezeichnete Bauvorhaben (Erläuterungen und Zeichnungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt

vom 21. März bis 20. April 2011

beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin,

Abteilung Bauen, Stadtplanung und Naturschutz, Bauordnungsamt - Fachbereich Stadtplanung, Dienstgebäude Rathaus Zehlendorf, Bauteil E,

Zimmer 201, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin, Tel.: 90299-7728 bzw. 90299-5417

montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Telefon wie vor) auch außerhalb dieser Zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

Hinweise

1. Die bisher abgegebenen Stellungnahmen bzw. erhobenen Einwendungen gegen das Bauvorhaben behalten ihre Gültigkeit, falls sie nicht ausdrücklich zurückgenommen werden. Jeder, dessen Belange durch die Planänderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, kann bis
spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 04. Mai 2011 (maßgebend ist der Eingang in der Verwaltung), bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Postanschrift: Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, Zi. 422 R (während der Auslegungszeiten auch am Auslegungsort), schriftlich oder zur Niederschrift, nicht aber elektronisch, Einwendungen erheben.

Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und dessen Beeinträchtigung erkennen lassen sowie das Bauvorhaben bezeichnen. Einwendungen, die nach Ablauf dieser Frist erhoben werden, sind gemäß § 18a Nummer 7 AEG ausgeschlossen. Ebenfalls bis zum vorstehend ge-nannten Termin können sich die nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) oder nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 60 BNatSchG anerkannten Vereine sowie sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltschutzangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), zu den Planänderungen Stellung nehmen. Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen, die nach Ablauf dieser Frist erhoben werden, sind ebenfalls gemäß § 18a Nummer 7 AEG ausgeschlossen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

2. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung verzichten. Falls ein Erörterungstermin stattfindet, wird dieser zu gegebener Zeit gesondert bekannt gemacht.

Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, sowie Vereinigungen, die fristgerecht Stellung genommen haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt.

Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist. werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

6. Die Nummern 1, 2, 3 und 5 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend.

Im Auftrag Yurdakul

 

An dieser Stelle sei noch einmal an die Schreiben von Staatsekretär Ferlemann und der DB Netz AG auf Seite 12 erinnert, die hier noch einmal verlinkt sind: Prüfung von zusätzlichen Lärm- und Erschütterungsmaßnahmen, worüber die oben genannten Planfeststellungsunterlagen hoffentlich Auskunft geben.

* * *

Hinsichtlich der ab April beginnenden Sanierung der AVUS bis zur Brücke Spanische Allee erreichte uns am 14. März die entsprechende Mitteilung der Senats-Verkehrsverwaltung.

 

weiter