Chronologie der Aktionen und Reaktionen 4
9. Dezember: Zum Stand der Entscheidungen über die Einwendungen der Bürger per Sammel-Unterschriftenliste bzw. als Einzel-Einwendungen wird mitgeteilt, dass diese nun gesammelt und eingegeben und danach an die DB ProjektBau GmbH weitergeleitet werden, die sie prüft und abwägt. Bei einer Änderung des Planes wird dieser ausgelegt werden. Anderenfalls wird nach Angabe des Sachbearbeiters der Senatsverwaltung Herrn Hötzel ein Erörterungstermin durchgeführt werden. Sollte der Plan nicht geändert werden, ist mit einem Erörterungstermin wohl frühestens im April 2010 zu rechnen.
10. Dezember: Vom Fachgebiet Schienenfahrzeuge (Lehrstuhl Prof. Dr.-Ing. Markus Hecht) erhielten wir, wie versprochen, eine Stellungnahme, die den Standpunkt unserer BI bekräftigt und die als PDF nachzulesen ist.
11. Dezember:
Betreff:
Antwort: WG: Kleinstlärmschutzwände
Anfrage Herr Steckel über "Leiser Verkehr" zu Niedrigstschallschutzwänden
in Nikolassee
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage zur Anwendung von Niedrigstschallschutzwänden als Ersatz für eine
geplante 6 m hohe Schallschutzwand möchten wir wie folgt beantworten.
Bei der geplanten Schallschutzwand von 6 m Höhe an der Eisenbahnstrecke in
Nikolassee geht bestimmt eine Planfeststellung zur 16. BImSchV voraus.
Solche hohen Schallschutzwände werden nur in wenigen Ausnahmefällen errichtet.
Die Höhe einer Schallschutzwand ist abhängig vom Schutzniveau
(Neu- und Ausbaustrecke, Lärmvorsorge 59/49 oder Bestandsstrecke Lärmsanierung
70/60 Tag/ Nacht) der Wohnanlage, der Emission der
Eisenbahnstrecken und der örtlichen räumlichen Gegebenheiten. Die Wirkung einer
Schallschutzwand ist höher, je näher diese am Gleis also an der
Schallquelle steht. Je weiter diese vom Gleis entfernt ist, desto höher müsste
sie gebaut werden, um die gleiche Abschirmung zu erzielen.
Niedrigstschallschutzwände, wie auch von Herrn Prof. Hohnecker vorgeschlagen
müssen sehr nah an des Gleis gebaut werden. Sie decken meist
nur den Höhenbereich der Schiene und den unteren Teil des Laufwerksraumes (Räder
und Drehgestelle = Geräuschquelle) ab.
In der Umsetzung des Konjunkturprogramms werden Niedrigschallschutzwände (30 cm
oder 78 cm über Schienenoberkante) auf ihre akustische Wirksamkeit getestet. An
mehreren Streckenabschnitten werden diese ausgeschrieben, um ein möglichst große
Vielfalt zu erhalten.
Die letztendliche Anwendung ist aber noch von der Eisenbahntechnischen Zulassung
durch das Eisenbahnbundesamt abhängig. Bisher wurden diese Wände nicht
zugelassen, weil dadurch das Verlassen des Gleises behindert wird bzw. eine
Behinderung im Gefahrenfall beim Verlassen des Zuges gesehen wird.
Eine Niedrigstschallschutzwand (38 cm über SO) wurde bei der DB AG im
Zusammenhang mit der "Low Noise Technologie" und Schallschürzen an den
Fahrzeugen 1996 getestet. Die geringe Lärmreduktionswirkung ohne Schallschürzen
an den Fahrzeugen und die nicht Zulassung im Eisenbahnbetrieb führten dazu, das
Thema vorrangig nicht weiter zu verfolgen.
Im Forschungsverbund "Leiser Verkehr" wurden niedrige Schallschutzwände bisher
nicht speziell betrachtet. In Weiterführung des Themas Lärmreduktion an der
Quelle, könnte diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Abschirmung der Laufwerke
und der Schiene zukünftig eine Rolle spielen.
In der EU Umgebungslärmrichtlinie werden dazu keine Angaben gemacht. Die
Vorschläge von Herrn Prof. Hohnecker sind bei der DB AG bekannt - In
wieweit solche Schallschutzwände zu Testzwecken verwendet werden, hängt von der
Beteiligung an den z.Z. stattfindenden Ausschreibungen ab.
Die Schallschutzwirkung einer 6 m hohen Schallschutzwand kann nicht durch eine
Niedrigstschallschutzwand ersetzt werden.
Selbst Schienenschleifen und Schienenabsorber könnten nur einen Bruchteil der
Schallschutzwirkung leisten, würden aber zu einer wesentlichen
Kostensteigerung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Geßner
Vorstandsressort Technik, Systemverbund u. Dienstleistungen
Betrieblicher Umweltschutz
Schall- und Erschütterungsschutz (TUM 1)